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Betriebshilfsdienst

Der Betriebsleiter fällt aus – wir stehen Ihnen in der Not zur Seite! Besonders für viehhaltende Betriebe und in Spitzenarbeitszeiten kann der Ausfall eines Familienmitglieds zu einer Notsituation führen. Dabei ist es egal, ob Sie selbst als Betriebsleiter oder Ihre Ehefrau durch Unfall, Krankheit, Schwangerschaft, einem notwendigen Kur- oder Krankenhausaufenthalt oder durch einen Todesfall den Betrieb nicht mehr weiterführen können.

Für landwirtschaftliche Unternehmer ist es unentbehrlich, dass bei ihrem Ausfall der Betrieb weiterläuft. Wir unterstützen mit unseren qualifizierten und gut ausgebildeten Betriebshelfer/innen bei allen anfallenden Arbeiten, um die Weiterführung und somit auch die Erhaltung der Einkommensgrundlage zu sichern.
Da der Haushalt in der Landwirtschaft eng mit dem Betrieb verbunden ist, dient die Haushaltshilfe ebenfalls der Aufrechterhaltung des Betriebes.

Unsere Betriebshelfer/innen haben alle eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung, oder haben eine landwirtschaftliche Fachschule besucht. Sie arbeiten in alle notwendigen Tätigkeiten, selbstständig und in enger Absprache mit der Familie.

Wie beantrage ich einen Betriebshelfer oder eine Betriebshelferin?
Bei Bedarf einer Ersatzkraft benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes. Dann müssen Sie einen Antrag auf Betriebshilfe bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) stellen. Den Antrag erhalten Sie jederzeit von uns, gerne sind wir auch bei der Antragsstellung
behilflich. Anhand dieses Antrages legt die Kasse Ihren Einsatzumfang (Dauer und täglich bewilligte Stundenanzahl) fest und Sie erhalten eine Kostenzusage. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen müssen VORHER mit der SVLFG und unserer Einsatzleitung besprochen und genehmigt werden.

Bei einer geplanten Kur oder einem geplanten Krankenhausaufenthalt sollten Sie uns und die SVLFG rechtzeitig informieren und den Antrag möglichst zeitnah stellen, so dass eine rechtzeitige Kostenübernahme der Kasse und die Bereitstellung einer Ersatzkraft gewährleistet sind.

Im Regelfall werden die Kosten für eine Ersatzkraft während einer ambulanten Behandlung bis zu 4 Wochen übernommen. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung beantragt  werden. Dafür müssen Sie jedoch rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellen. Diesen erhalten Sie in der Regel bereits bei der Zusendung der Kostenbewilligung von der SVLFG. Bitte informieren Sie uns auch frühzeitig bei einer angestrebten Einsatzverlängerung!

Der Betriebshilfeeinsatz ist als vorübergehende Hilfe im Notfall gedacht. Die Einsatzkraft hat daher Tätigkeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs unerlässlich sind, zu erledigen. Mitglieder der SVLFG haben in der Regel Anspruch auf eine Ersatzkraft, d.h. die Kosten für eine/n Betriebshelfer/in werden von der SVLFG  oder der BG übernommen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der SVLFG, deren Vertragspartner wir sind. Eventuelle Zuzahlungen werden direkt von der SVLFG erhoben. Weitere Kosten im Rahmen der bewilligten Zeit gegenüber uns enstehen Ihnen nicht.

Unser Einzugsgebiet umfasst den nördlichen Landkreis Schwäbisch Hall, bei Bedarf auch darüber hinaus. Wir arbeiten eng mit anderen Einsatzstellen, wie dem Evang. Bauernwerk Hohebuch oder benachbarten Maschinenringen zusammen.

Falls Sie noch weitere Fragen haben sollten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen! Im Notfall erreichen Sie uns auch am Wochenende ohne Probleme unter Tel. 07935/501.

Unsere Mitarbeiter:

Marion Paardenkooper
Simeon Leopold
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